kuntermund
Logopädische Praxis in Bad Schönborn
Herzlich Willkommen!
Unsere Praxis besteht seit 2013 und befindet sich seit 2019 im 1.OG der „alten Post“ in der Bahnhofstraße 28 in Bad Schönborn/Mingolsheim. Wir behandeln Sprach‑, Sprech‑, Stimm- und Schluckstörungen bei Kindern und Erwachsenen. Falls Sie nicht in die Praxis kommen können, kommen wir nach ärztlicher Verordnung auch gerne zu Ihnen nach Hause oder ins Pflegeheim. Unsere Praxis behandelt Patienten aller gesetzlichen & privaten Krankenkassen.
Information für Ihren Besuch
Was Patienten bei Ihrem Besuch bei uns beachten sollten ( ab Oktober 2022 )
- Tragen Sie bereits beim Betreten des Treppenhauses ab 6 Jahren eine medizinische Maske und ab 14 Jahren eine FFP2-Maske.
- Sprechen Sie uns an der Rezeption immer frontal an der Schutzscheibe an (bitte nicht seitlich).
- Waschen Sie Ihre Hände für 20 Sekunden gründlich mit Wasser und Seife. Nutzen Sie auch die bereitgestellten Händedesinfektions-Spender.
- Unser Wartezimmer ist unter bestimmten Vorraussetzungen wieder für Sie geöffnet.
Kinder
Wir behandeln Sprach‑, Sprech‑, Stimm- und Schluckstörungen bei Kindern.
Erwachsene
Wir behandeln Sprach‑, Sprech‑, Stimm- und Schluckstörungen bei Erwachsenen.
Hausbesuche
In Bad Schönborn und in der näheren Umgebung führen wir nach ärztlicher Verordnung auch Hausbesuche durch.
Oder schreiben Sie uns eine Nachricht

Logopädische Therapie bei
- Sprachstörungen
- Sprechstörungen
- Stimmstörungen
- Schluckstörungen
Häufige Therapieanlässe bei …
Kindern
- Sprachentwicklungsverzögerung
- Sprachentwicklungsstörung
- Ausspracheschwierigkeiten
- Verbale Entwicklungsdyspraxien
- Myofunktionelle Therapie – häufig in Verbindung mit einem fehlerhaftem Schluckmuster
- Beeinträchtigung des Redeflusses: Stottern / Poltern
- Auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsbeeinträchtigung
- Late Talker ab ca. 2,5 Jahren
- Kindliche Stimmstörungen
- Rhinophonien
Erwachsenen
- Stimmstörungen
- Beeinträchtigung des Redeflusses: Stottern / Poltern
- Aphasien
- Dysarthrien
- Dysphagien
- Neurodegenerative Erkrankungen am Beispiel Morbus Parkinson

Fragen & Antworten
Woher erhalte ich ein Rezept/ eine Verordnung?
Die Sprach‑, Sprech- und Stimmtherapie muss von einem Arzt verordnet werden:
- Phoniater
- HNO-Arzt
- Kinderarzt
- Neurologe
- Kieferorthopäde
- Zahnarzt
- Allgemeinarzt
Bitte beachten Sie, dass der Therapiebeginn spätestens 28 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen sollte. Deshalb ist es sinnvoll, die Verordnung zeitnah zur Terminabsprache mit uns beim behandelnden Arzt abzuholen.
Führen Sie auch Hausbesuche durch?
Gibt es eine Zuzahlung?
Wie lange dauert eine Therapieeinheit?
Darf ich als Begleitperson in der Therapie dabei sein?
Beim Erstgespräch/Anamnese ist es wünschenswert, wenn Sie als Eltern oder Betreuungsperson dabei sind. Im weiteren Therapieverlauf ist es abhängig von dem Behandlungskonzept und wird immer individuell entschieden, ob die Eltern mit im Therapieraum sind.
Sofern Sie nicht in der Therapie dabei sind, möchten wir Sie höflich darum bitten sich spätestens 5 Minuten vor Therapieende wieder in unseren Praxisräumen einzufinden.